Grundstück

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Ein Grundstück ist ein separat vermessenes Flurstück oder eine aus mehreren Flurstücken oder Teilen von Flurstücken zusammengesetzte separat vermessene Fläche. Um als Grundstück zu gelten, muss die Fläche im Grundbuch eingetragen sein. Wird bloß ein Teil eines Flurstücks erworben bzw. verkauft, so bezeichnet man ihn als Parzelle. Sie wird dann zu einem Grundstück, wenn sie vermessen wird und ein Grundbuchblatt erhält.

Bebaut werden kann ein Grundstück nur, wenn es erschlossen / baureif ist, d.h. Anschluss an eine öffentliche Straße und die Versorgungsnetze (Frisch- und Abwasser, Strom) hat sowie im Bebauungsplan dafür vorgesehen ist (bzw. innerhalb bebauter Ortsteile liegt). Der Bebauungsplan macht außerdem Vorgaben für die Art und das Ausmaß der Bebauung. Wer also ein Grundstück kauft, um es zu bebauen, sollte sich über die Bebaubarkeit vorher kundig machen. (vgl. Umlegung)

Immobiliengutachter Marco Seidler

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