Wenn ein Grundstück bebaut werden soll, muss zuvor seine Erschließung sichergestellt werden. Zu einer gesicherten Erschließung gehört im allgemeinen der Anschluss eines Grundstückes an das öffentliche Straßennetz, die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie der Anschluß an das Energieversorgungsnetz. Für die Errichtung der dazu erforderlichen Anlagen stellt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer Erschließungskosten oder Anliegergebühren in Rechnung (meist 90 % der Kosten). Üblich sind Abschlagszahlungen schon vor Beginn der Erschließungsarbeiten.
Die Kosten für den Grundstückseigentümer richten sich nach der Länge der zur Straße liegenden Grundstücksgrenze (bei Eckgrundstücken wird meist ein Rabatt gewährt). Um steuerlich keine Nachteile zu erleiden, sollte man die Erschließungskosten nicht in den Kaufpreis des Grundstückes, die Grunderwerbskosten, aufnehmen (wohl aber im Kaufvertrag regeln).