Unter einer Eigentumswohnung versteht man das Eigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Ausserdem gegebenfalls einen Miteigentumsanteil am Grundstück und den Teilen des Gebäudes die der gemeinsamen Nutzung dienen. Sie bietet den Vorteil eines unmittelbaren Rechts auf Nutzung einer Wohnung. Die das ganze Objekt betreffenden Kosten werden anteilig auf alle Wohnungseigentümer umgelegt. Der Wohnungseigentümer erhält die gleichen Steuervergünstigungen wie der Eigentümer eines Hauses. Wohnungseigentum kann mit Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten usw. belastet werden. Es kann veräußert und vererbt werden.
Die Förderung von selbst genutzten Eigentumswohnungen hat die gleichen Konditionen wie die von Eigenheimen (siehe Eigenheimzulagen).