Als Balkonbrüstung bezeichnet man den Sturz-, Witterungs- und je nach Material auch Sichtschutz, der aus einer durchgängigen Platte (etwa aus Stahlbeton, Mauerwerk, Glasbausteine, Acrylglas) besteht. Ein Balkongeländer lässt dagegen zwischen seinen Stäben Raum frei, ebenso ein Balkongitter (etwa aus verzinkten Eisenstäben).
Die Mindesthöhe des Schutzes ist in der jeweiligen (Landes)Bauordnung festgelegt, der maximale Abstand der Geländer- oder Gitterstäbe darf nur 14 cm betragen, damit ein Kinderkopf nicht hindurch kommt. Außerdem darf auf Balkonen als Windschutz nur Sicherheitsglas verwendet werden.