Fertighäuser

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Unter einem Fertighaus versteht man ein Haus, dass aus vorgefertigten, und genormten Einzelteilen zu einem Haus zusammengestellt wird. Der Käufer kann sich bei einem Fertighaus sein Haus meist ganz nach seinen Vorstellungen zusammenstellen. Häufig sind solche Fertighäuser erheblich günstiger als ein „gewöhnlich“ erbautes Haus. Fertighäuser werden oft auch als Fertigteilhäuser bezeichnet.

Gute Fertighäuser stehen heutzutage den „Architektenhäusern“ in Qualität und Aussehen kaum noch nach und sie bieten im Rahmen des vorgegeben Rasters auch die Möglichkeit individueller Gestaltung. Allerdings nähern sich dabei auch die Baupreise von konventioneller und Fertigbauweise immer mehr an. Der Hauptvorteil der Fertighäuser liegt mithin in der schnellen Errichtung, außerdem hat der Bauherr / die Bauherrin eine Festpreisgarantie. Musterhausausstellungen vermitteln einen genauen Eindruck über die Fertighaussysteme. Der Hersteller übernimmt ggf. auch zusätzliche Leistungen, z. B. die Unterkellerung. Im Fertighausvertrag sollte der Leistungsumfang in allen Details festlegt werden. Die Gewährleistung erfolgt nach der VOB oder dem BGB. Eine unabhängige Bauqualitätskontrolle kann zusätzliche Sicherheit geben, beachtet werden sollten die eingesetzten Baumaterialien im Hinblick auf evtl. Schadstoffbelastungen (vgl. z. B. Formaldehyd, Chlor- oder Fluorkohlenwasserstoff; siehe auch Brandgase).

Wer durch Eigenleistungen Kosten sparen will, kann auch ein Ausbaufertighaus erwerben oder gar das Fertighaus selbst errichten (Selbstbau-Fertighaus). Fertighäuser gibt es mittlerweile auch in behindertengerechter Ausführung.

Die Hauptbauweisen von Fertighäusern:

  • Massivbauweise aus Schwerbetonbauteilen, Poren oder Leichtbeton,
  • Ständer-/Skelettbauweise aus Stahl oder Holz (z. B. Fachwerkhaus),
  • Tafel- oder Großtafelbauweise,
  • Raumteil- oder Raumzellenbauweise,
  • Blockhaus.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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