Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das bei einem „berechtigtem Interesse“ eingesehen werden kann. Jedes Grundstück in Deutschland gehört einem Eigentümer. Es gibt also keine „weißen Flächen“ oder Niemandsland. Das Grundbuch enthält Informationen zu Eigentumsfragen, zu Rechten und Belastungen und Grundpfandrechten.
Das Grundbuch ist das amtliche Bestandsverzeichnis aller Grundstücke mit Besitzern, Verkäufen, Lasten und Änderungen. Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt, das folgendermaßen aufgeteilt ist:
- Abteilung I: Angaben über den oder die Eigentümer;
- Abteilung II: Belastungen und Beschränkungen des Verfügungsrechts, z. B. durch Erbbau- oder Wegerechte (siehe Baulasten);
- Abteilung III: Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.
Einsicht in das Grundbuch erhalten nur diejenigen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (z. B. Banken und Kaufinteressenten). Es ist Aufgabe eines Notars, dass die Eintragungen in das Grundbuch korrekt erfolgen.