Baunebenkosten sind eine spezielle Gruppe von Baukosten (nach der Kostengliederung der DIN 276: Kostengruppe 700), die u.a. folgende Posten enthält:
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Honorare für Architekt, Bauleiter, Sachverständige;
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Gebührenzahlungen an das Bauamt;
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Telefon-, Porto-, Fotokopierkosten;
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Anfahrtskosten;
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Kosten für das Richtfest;
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Finanzierungskosten (z.B. Zinsen, Disagio).
In der Regel kann man ca. 15 – 20 % der Baukosten für die Baunebenkosten veranschlagen.