Unter Baulasten versteht man alle rechtlich verbrieften Ansprüche Dritter (z.B. der Gemeinde oder der Bausparkasse) auf die Nutzung oder den Besitz (von Teilen) des Grundstücks oder des Gebäudes. Das Katasteramt bzw. die untere Baubehörde verzeichnet im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis die Rechte der Gemeinde oder eines anderen zur Nutzung eines Grundstücks (z.B. das Recht auf Zufahrt über dieses Grundstück; das Recht der Post, Masten oder Verteilerkästen zu errichten). Die Baulast schränkt die bauliche Nutzung eines Grundstücks ein.